WER TRÄGT DIE KOSTEN DER FRÜHFÖRDERUNG?
Frühförderung ist für Familien
und deren Kinder kostenlos
Kostenträger der Frühförderung sind entweder die Krankenkassen (bei medizinisch-therapeutischen Leistungen) oder Sozialhilfeträger (bei heilpädagogischen Leistungen).
Die Kosten der interdisziplinären Frühförderung werden von den Trägern der Sozialhilfe und der Krankenkasse gemeinsam getragen. Eine Kostenbeteiligung der Eltern an der Behandlung ihrer Kinder ist nicht vorgesehen.
Kostenlose Erstberatung
Im Erstgespräch mit unserem interdisziplinären Team aus Fachkräften können Sie Ihre Fragen und Sorgen formulieren. Wir geben Ihnen Informationen und eine erste fachliche Einschätzung. Unser Team steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Finanzierung
Frühförderung ist für Familien und deren Kinder kostenlos. Ihnen entstehen keine Kosten: Wenn die Clearingstelle einen Förderbedarf feststellt, werden die Kosten gemäß dem Sozialgesetz vom Sozialhilfeträger und zum Teil von den Krankenkassen getragen.